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Kröte Winterwanderung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

 

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für bestimmte Bauprojekte ist die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtliches Prüfung (saP) erforderlich. Um die Störung, Tötung und Schädigung geschützter Arten im Sinne des BNatSchG und beispielsweise der europäischen Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) zu vermeiden, werden in der saP projektbedingte Wirkungen auf geschützte Arten ermittelt, prognostiziert und bewertet. So kann das Eintreten negativer Auswirkungen und Verstöße gegen den gesetzlichen Artenschutz rechtzeitig ermittelt und durch geeignete Maßnahmen vermieden und ausgeglichen werden.

 

Unsere Leistungen:

Abstimmung des Untersuchungsumfangs

Gemeinsam mit Ihnen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ermitteln wir den erforderlichen Untersuchungsaufwand im Rahmen rechtlicher und standörtlicher Gegebenheiten.

Ermittlung der Betroffenheit europäisch geschützer Arten

Unter den Prüfgegenstand der saP fallen im Sinne der Gesetzgebung alle europäischen Vogel- und Fledermausarten sowie weitere Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (z. B. gewisse Reptilien, Amphibien, Insekten, Säugetiere und Pflanzen). Um eine mögliche Betroffenheit dieser Arten festzustellen, ermitteln wir für Sie anhand von Datenabfragen und Erhebungen vor Ort das potenziell vorkommende Artenspektrum und stimmen im Rahmen einer Relevanzprüfung ggf. notwendige detaillierte Erfassungen von Flora und Fauna ab.

 

Maßnahmenkonzeption und Gutachtenerstellung

Basierend auf den Relevanzprüfungen sowie Datenerfassungen im Gelände erstellen wir für Sie die erforderlichen Dokumente und Gutachten für artenschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.  Wir entwickeln Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und stimmen die Umsetzungsmöglichkeiten projektspezifisch mit Ihnen ab. Können keine vorgezogenen Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) umgesetzt werden, sind wir Ihnen bei der Erstellung weiteren Ersatzmaßnahmen behilflich.

Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und Erfahrung im Bereich Artenschutz. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und weitere Informationen im Bereich spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).

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